Ihre Totenfürsorgeverfügung – kostenlos und sofort als PDF

In Rheinland-Pfalz (und anderen Bundesländern) wurde das Bestattungsgesetz geändert: Wer zum Beispiel seine Urne mit nach Hause nehmen oder Asche in einem Fluss bestatten lassen möchte, braucht dafür eine schriftliche Verfügung – vor dem Tod. Ohne Dokument entscheiden die nächsten Angehörigen nach gesetzlicher Reihenfolge.

Papierformulare sind umständlich: falsche Schriftgröße, unklare Felder, schwer zu ändern. Dieser Service erzeugt das fertige Dokument in Sekunden – Sie tragen nur noch Ort, Datum und Unterschrift per Hand ein.

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Verfügung ausfüllen

Füllen Sie alle relevanten Felder aus. Das fertige Dokument wird als PDF zum Ausdrucken erstellt – Ort, Datum und Unterschrift werden nach dem Drucken handschriftlich ergänzt.

Angaben zur verfügenden Person

Das sind Ihre eigenen Angaben – die Person, die diese Verfügung ausstellt und über die nach dem Tod verfügt werden soll.

Bestattungswunsch

„Ich wünsche mir mit dieser Verfügung, dass ich nach meinem Tod eingeäschert werde. Als besondere, gemäß einer der gesetzlich zugelassenen Bestattungsformen wünsche ich:"

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Totenfürsorge – Primäre Person

„Für die Umsetzung meines Wunsches bestimme ich für die Totenfürsorge:"

Totenfürsorge – Ersatzperson (optional)

„Sollte die zuvor bestimmte Person meinen Wunsch nicht umsetzen wollen oder können, bestimme ich für die Totenfürsorge:"

Empfänger von Erinnerungsstücken (optional)

„Bei der Weiterverarbeitung eines Teils meiner Asche zu Erinnerungsstücken benenne ich als Empfänger (falls abweichend von der für die Totenfürsorge verantwortlichen Person):"

Bestattung der verbleibenden Asche (optional)

„Meine, nach der Aushändigung von Ascheteilen, noch vorhandene Asche soll wie folgt bestattet werden:"

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